Joachim Jungius-Stiftung der Wissenschaften zu Hamburg

Die Stiftung

Bereits zwei Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde in Hamburg eine neue wissenschaftliche Gesellschaft mit dem Ziel gegründet, den Dialog zwischen Vertretern unterschiedlicher Wissenschaften, namentlich zwischen Geistes- und Naturwissenschaften, nachhaltig anzuregen und dazu wissenschaftliche Vorhaben zu fördern. Die Gesellschaft wählte sich als Namensgeber Joachim Jungius (1587–1657), den Hamburger Universalgelehrten am Vorabend der Aufklärung, der nach Studienjahren in Rostock, Gießen und Padua ab 1629 als Rektor des Johanneums und Professor der Logik und Naturlehre am Akademischen Gymnasium in Hamburg wirkte. Die nach ihm Joachim Jungius-Gesellschaft der Wissenschaften benannte Vereinigung nahm bald und in wachsendem Maße auch Kernfunktionen einer Akademie der Wissenschaften wahr, zunächst für Hamburg und Schleswig-Holstein, seit 1990 auch für Mecklenburg-Vorpommern. Die Gesellschaftstätigkeit umfasste eine fächerübergreifende Forschungsförderung, mit Schwerpunkt auf der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung, regelmäßig abgehaltene Wissenschaftliche Sitzungen der Gesellschaftsmitglieder, Öffentliche Akademievorlesungen, Symposien und Fachtagungen sowie ein umfangreiches wissenschaftliches Publikationsprogramm (insgesamt mehr als 100 Buchveröffentlichungen, über 80 Berichte aus Wissenschaftlichen Sitzungen und seit 1976 jährlich erscheinende Jahresberichte. Zum Einzelnachweis siehe: Pawlik, K. (Hrsg.): Jahresbericht 2005-2006 und Abschlussbericht; Hamburg; Joachim Jungius-Gesellschaft der Wissenschaften, 2006. Über die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften mit den in Deutschland bestehenden Akademien der Wissenschaften bereits in Kooperation und Austausch stehend, unternahm die Joachim Jungius-Gesellschaft der Wissenschaften mehrfach Bemühungen, aus ihr heraus auch für Hamburg und den weiteren Norden Deutschlands die Errichtung einer öffentlich-rechtlich konstituierten Akademie der Wissenschaften zu erreichen. Ab 2002 konnte die Gesellschaft auf Initiative der Hamburger Behörde für Wissenschaften und Forschung aktiv an den Vorarbeiten zur Gründung einer öffentlich-rechtlich konstituierten Akademie der Wissenschaften in Hamburg mitwirken, deren feierliche Eröffnung schließlich 2005 erfolgte.

Nach Erreichung dieses langjährigen Ziels beschloss die Joachim Jungius-Gesellschaft der Wissenschaften 2006 ihre Selbstauflösung, die Errichtung der Joachim Jungius-Stiftung der Wissenschaften zu Hamburg und die Übertragung ihres Vermögens an die Stiftung. Ihr obliegt die Förderung von Wissenschaft und Forschung in der Nachfolge der Joachim Jungius-Gesellschaft unter Erhaltung und Wahrung des Namens von Joachim Jungius. Sie ist als gemeinnützige rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg eingerichtet und verfolgt die Förderung von Wissenschaft und Forschung als unmittelbaren und ausschließlichen Zweck. Die Förderrichtlinien bestimmen, dass sich die Stiftung allein am Modell einer Initiativförderung orientiert und für Förderanträge Dritter nicht zur Verfügung stehen kann.

Mit Bescheid vom 13.12.2007 hat die Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg die Stiftung in ihrer Rechtsform und Satzung anerkannt, und mit Bescheid vom 13.6.2008 hat das zuständige Finanzamt die Gemeinnützigkeit bestätigt.

Mit dem Ziel der Stärkung der Nachwuchsförderung und mit transdisziplinärer Verankerung schloss die Joachim Jungius-Stiftung der Wissenschaften zu Hamburg 2019 in Weiterentwicklung bestehenden Zusammenwirkens mit der Akademie der Wissenschaften in Hamburg eine Kooperationsvereinbarung zur Verleihung des Joachim Jungius-Preises zur wissenschaftlichen Nachwuchsförderung. Die Stiftung stellt das Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro. Die Durchführung des Verfahrens zur gemeinsamen Themenfindung für den Preis, seiner Ausschreibung und des gemeinsam getragenen Juryverfahrens übernimmt die Akademie. Der Joachim Jungius-Preis wurde erstmals 2020 nach dieser Kooperationsvereinbarung ausgeschrieben und vergeben.